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Unsere
Mitarbeiter verfügen über umfassende betriebswirtschaftliche
Kenntnisse im Bereich Versicherung und unterstützen Sie dabei, die Vorteile
eines konvergierenden Finanzdienstleistungsumfelds für Sie nutzbar zu
machen. Neben
unserem fachlichen Know-how bringen wir die Erfahrung aus großen,
erfolgreichen Projekten im Umfeld der Versicherungsunternehmenssteuerung
ein. Nutzen Sie unser Wissen für sich, um zeitgerecht, in hoher Qualität und
kostenoptimal den entscheidenden Vorsprung im Wettbewerb zu erzielen.
Solvency II _____________________________
Ab
voraussichtlich 2010 mit Umsetzung in nationales Recht ab 2012 wird mit der Solvency II Verordnung ein verbindliches
Regelwerk eingeführt, dessen Fokus - in Analogie zu Basel II - auf einer
angemessenen und verifizierbaren Risikoorientierung der
Versicherungsunternehmen liegt, die neben dem quantitativen Element der
Kapitalausstattung auch die Qualität des unternehmensindividuellen
Risikomanagements einbezieht. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der
Risiko-Transparenz für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
und die allgemeine Öffentlichkeit. Die Vorbereitung auf Solvency II gehört
zu den größten Herausforderungen der Versicherungswirtschaft.
Anlageverordnung
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Am 9.7.2004
erteilte der Bundesrat seine Zustimmung zur neuen Anlageverordnung für
Versicherungsunternehmen. Diese konkretisiert die Regelung zulässiger
Vermögensgegenstände für Investitionen des gebundenen Vermögens von
Versicherungsunternehmen und enthält darüber hinaus quantitative und
schuldnerbezogene Anlagegrenzen. Es eröffnet damit den Versicherern ganz
neue Anlagemöglichkeiten angefangen bei Derivaten über Beteiligungen bis hin
zum Erwerb und sogar zur eigenen Auflage von Hedge Fonds. Diese
chancenreichen Investments des Asset-Managements in das Risikocontrolling
sowie die Offenlegung der Versicherer zu integrieren, kann nur durch
effiziente bereichsübergreifende Prozesse gelingen.
Deutsche Rechnungslegungsstandards 5-20
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Das
im März 1998 gegründete
deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat als wichtigste
Aufgabe die Ausrichtung der deutschen Rechnungslegung an internationale
Grundsätze übernommen. Erste Reformgesetze in Form von KaPAEG und KontraG
wurden bereits daran ausgerichtet. Insbesondere die bereits verabschiedeten
Standards DRS 2-20 - Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen, DRS
3-20 Segmentberichterstattung von Versicherungsunternehmen und DRS 5-20 -
Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen führen zu
Anpassungsbedarf im externen Rechnungswesen von Versicherern.
KonTraG
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Das zum 1.
Mai 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (KonTraG)
verpflichtet Versicherer, neben dem reinen versicherungstechnischen Risiko auch das
operationale Risiko und die Kapitalmarktrisiken zu überwachen. Ferner
erweitert es die Offenlegungs- und Transparenzpflichten im Anhang zum
Jahresabschluss, was wiederum Auswirkungen auf die Integration von internem
und externem Rechnungswesen hat.
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