Business Consulting - Versicherungen

Unsere Mitarbeiter verfügen über umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Bereich Versicherung und unterstützen Sie dabei, die Vorteile eines konvergierenden Finanzdienstleistungsumfelds für Sie nutzbar zu machen. Neben unserem fachlichen Know-how bringen wir die Erfahrung aus großen, erfolgreichen Projekten im Umfeld der Versicherungsunternehmenssteuerung ein. Nutzen Sie unser Wissen für sich, um zeitgerecht, in hoher Qualität und  kostenoptimal den entscheidenden Vorsprung im Wettbewerb zu erzielen.

Solvency II  _____________________________
Ab voraussichtlich 2010 mit Umsetzung in nationales Recht ab 2012 wird mit der Solvency II Verordnung ein verbindliches Regelwerk eingeführt, dessen Fokus - in Analogie zu Basel II - auf einer angemessenen und verifizierbaren Risikoorientierung der Versicherungsunternehmen liegt, die neben dem quantitativen Element der Kapitalausstattung auch die Qualität des unternehmensindividuellen Risikomanagements einbezieht. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der Risiko-Transparenz für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die allgemeine Öffentlichkeit. Die Vorbereitung auf Solvency II gehört zu den größten Herausforderungen der Versicherungswirtschaft.

Anlageverordnung  _______________________
Am 9.7.2004 erteilte der Bundesrat seine Zustimmung zur neuen Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen. Diese konkretisiert die Regelung zulässiger Vermögensgegenstände für Investitionen des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen und enthält darüber hinaus quantitative und schuldnerbezogene Anlagegrenzen. Es eröffnet damit den Versicherern ganz neue Anlagemöglichkeiten angefangen bei Derivaten über Beteiligungen bis hin zum Erwerb und sogar zur eigenen Auflage von Hedge Fonds. Diese chancenreichen Investments des Asset-Managements in das Risikocontrolling sowie die Offenlegung der Versicherer zu integrieren, kann nur durch effiziente bereichsübergreifende Prozesse gelingen.

Deutsche Rechnungslegungsstandards 5-20  __
Das
im März 1998 gegründete deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat als wichtigste Aufgabe die Ausrichtung der deutschen Rechnungslegung an internationale Grundsätze übernommen. Erste Reformgesetze in Form von KaPAEG und KontraG wurden bereits daran ausgerichtet. Insbesondere die bereits verabschiedeten Standards DRS 2-20 - Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen, DRS 3-20 Segmentberichterstattung von Versicherungsunternehmen und DRS 5-20 - Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen führen zu Anpassungsbedarf im externen Rechnungswesen von Versicherern.

KonTraG  __________________________
Das zum 1. Mai 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet Versicherer, neben dem reinen versicherungstechnischen Risiko auch das operationale Risiko und die Kapitalmarktrisiken zu überwachen. Ferner erweitert es die Offenlegungs- und Transparenzpflichten im Anhang zum Jahresabschluss, was wiederum Auswirkungen auf die Integration von internem und externem Rechnungswesen hat.

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